AGB

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AGBs von expressivo Imageatelier.

Angelina Rafael,expressivo-Imageatelier,

Hildegardstr. 4, 10715 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von expressivo gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. , insbesondere für den Verkauf von Waren sowie für künstlerische oder sonstige Dienst- und Werkleistungen. Sie gelten ferner für alle künftigen Folgegeschäfte, auch solche, die mündlich, insbesondere telefonisch geschlossen werden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend »Kunde«), welche expressivo nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil auch wenn expressivo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 2 Zusammenarbeit

(1) Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen, etwaigen Hindernissen bei der Vertragsdurchführung oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig.

(2) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen E. unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Die vom Kunden benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

(4) Ein von expressivo über den Informationsaustausch der Ansprechpartner erstelltes Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.



§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt expressivo bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen eigener Mitarbeitern mit der erforderlichen Sachkunde sowie von Informationen, Daten- bzw. Bildmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird expressivo hinsichtlich der von dieser zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

(2) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, expressivo im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text-, Daten- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese expressivo umgehend und in einer gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Form zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Formt erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass expressivo die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Dabei sichert er zu, dass ihm die erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien zustehen. Bei etwaiger Schutzrechtsverletzung aufgrund der Nutzung der von ihm E. überlassenen Materialien hat der Kunde E. auf erstes Anfordern von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

(4) expressivo ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Kunde einer Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist expressivo berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der aktuellen Stunden- bzw. Tagessätze abzurechnen.



§ 4 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Soweit nicht anderes vereinbart oder im Angebot aufgeführt ist, sind Angebote von expressivo frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Rechnung durch zustande

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung/das Angebot expressivo maßgebend.

(3) Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass die Teillieferung im konkreten Fall für den Kunden unzumutbar ist.

(4) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Kalkulationen von Zeit- und Fremdkostenaufwand sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.



§ 5 Vertragsdurchführung

(1) expressivo arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen. Es ist nach besten Kräften bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminsvorgabe des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen und die Interessen des Kunden - insbesondere bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.

(2)expressivo kann die geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte erbringen lassen.

(3) Werden von expressivo im Zuge der Projektrealisierung bzw. Leistungserbringung Fremdangebote eingeholt, jedoch expressivo vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet expressivo die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand.

(4) Der Kunde ermächtigt expressivo mit der Auftragserteilung, in seinem Namen zu handeln, soweit es sich um Geschäfte handelt, die mit der Abwicklung des geschlossenen Vertrages zusammenhängen.



§ 6 Lieferfrist

(1) Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Hierbei geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Transportversicherungen werden von expressivo nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Wenn der Kunde keine besondere schriftliche Weisung erteilt, ist expressivo in der Wahl der Transportmittel und Transportwege frei.

(2) Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle erforderlichen Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Kunden akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.



§ 7 Fremdkosten

(1) Fremdkosten wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Satz, Lithografie, Druck, Fotografien, Clippings, Materialien, auditive und audiovisuelle Werbeträger, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Herstellung von Werbemitteln, Marktforschung, Anzeigenschaltung etc. entstehen, sind expressivo gegen Nachweis zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Regelung des § 9 Abs. 4 gilt entsprechend.

(2) expressivo ist berechtigt, auf die Fremdkosten eine Bearbeitungspauschale in Höhe von mindestens 15% des jeweiligen Fremdkosten-Nettobetra¬ges zu erheben.

(3) Anstelle der in Abs. 2 vereinbarten Bearbeitungsgebühr erhält expressivo für die im Auftrag des Kunden durchgeführten Anzeigenschaltungen in Medien die dort übliche provision des jeweiligen Kunden-Netto-Schaltvolumens (das Kunden-Netto ist der Brutto-Einschaltpreis der Werbeträger abzüglich möglich Rabattkonditionen, vor Abzug von Skonto).



§ 8 Nebenkosten

(1) Nebenkosten sind anlässlich der Durchführung eines Auftrages expressivo entstehende Kosten, insbesondere für Reisen, Reisespesen, Kommunikationsdienste, z. B. Telefon, Telefax, Briefdienst, sowie Kuriedienste und werden gegen Nachweis dem Kunden durch die expressivo gesondert berechnet. Die Regelung des § 9 Abs. 4 gilt entsprechend.

(2) expressivo behält sich das Recht vor, die Nebenkosten in Form eines prozentualen Anteils in Höhe von 15 % der vereinbarten Honorare gemäß § 8 Abs.1 dem Kunden zu berechnen, bei Kleinaufträgen (Honorarvolumen bis EUR 1.000,– wird eine Mindestpauschale von EUR 50,– erhoben.



§ 9 Preise

(1) Die Preise gelten ab Sitz der Firma expressivo ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand und Transportspesen.

(2) Liegen zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung mehr als 4 Monate, ohne dass diese Verzögerung von expressivo zu vertreten ist, kann expressivo den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von expressivo zu tragen sind, angemessen erhöhen.

(3) Berücksichtigt die expressivo Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten entsprechend der Stunden- bzw. Tagessätze gemäß Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, wird auf Grundlage der Stundensätze von expressivo nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

(5) Die Honorarpauschalen decken vorbehaltlich der Spezifizierung im Auftrag/Angebot insbesondere einerseits den von expressivo zu erbringenden Zeitaufwand einer Korrekturstufe und andererseits die Bereitstellung von Bearbeitungskapazitäten durch expressivo ab. Nicht umfasst sind Fremdkosten. Die Honorarpauschalen sind für beide Parteien bindend, unabhängig davon, ob der geschätzte Zeitaufwand dem tatsächlichen entspricht. Eine über die vereinbarte Honorarpauschalen hinausgehende Vergütung steht expressivo nur dann zu, wenn expressivo sich dieses Recht ausdrücklich bei Auftragserteilung vorbehalten hat oder wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wurde oder wenn sich ein Vergütungsanspruch aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.

(6) Im Bereich Media (§ 7 Abs. 3) erstellt expressivo Vorausrechnungen an den Kunden, jeweils für einen Einschaltmonat. expressivo ist – solange und soweit der Kunde nicht die vorstehend geregelte Vergütung für das werbedurchführende Unternehmen auf Verlangen an expressivo leistet – nicht verpflichtet, expressivo für die jeweils vorgesehenen Anzeigen an die Medienträger zu erteilen.

(7) Sollten mit der Genehmigung des Kunden sog. »Künstler« (z. B. Grafiker, Moderatoren, Journalisten, Texter, etc.) als freie Mitarbeiter beschäftigt und diese Kosten dem Kunden als Fremdleistungen weiterberechnet werden, so ist expressivo berechtigt, die entsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz anfallenden Abgaben an den Kunden weiterzuberechnen. Es gelten die jeweils zum Stichtag der Leistung gültigen Prozentsätze.

(8) Die von expressivo genannten Stundensätze bzw. technischen Leistungen haben Gültigkeit für die Dauer von einem Jahr ab Auftragserteilung. Nach Ablauf dieser Frist ist expressivo im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen berechtigt, diese Preise in angemessener Weise den jährlichen Kostenentwicklungen anzupassen.

(9) Sämtliche angegebenen Preise bzw. Kosten expressivo verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

(10) expressivo erhält von ihren Kunden für die erfolgreiche Vermittlung von Geschäftskontakten, die in geldwerten Kooperationen und anderweitigen, wirtschaftlich bewertbaren Vertragsverhältnisse münden, eine handelsübliche Provision.



§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Die von expressivo an den Kunden gestellten Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto expressivo maßgeblich. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist expressivo berechtigt Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten, gegenüber Unternehmen, Freiberuflern und sonst gewerblich Tätigen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung von höheren Zinsen oder eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass der expressivo kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(2) Stornierung durch den Auftraggeber/ Klienten
Bis zu 8 Wochen vor Beginn der Leistungserfüllung ist eine Stornierung des Klienten kostenfrei. Bei einer Stornierung von weniger als 8 Wochen bis 4 Wochen vor der Leistungserbringung behält der Anbieter 50% des regulären Leistungspreises, des gesamten Auftragsvolumen ein. Bei einer Stornierung von weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Leistungserbringung behält der Trainer 75% des gesamten Auftragsvolumen ein. Bei einer Stornierung von weniger als 2 Wochen vor Beginn der Leistungserfüllung oder bei Nichterscheinen behält der Trainer den gesamten fälligen Leistungspreis ein. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform per Brief oder E-Mail.
Alternativ hat der Klient die Möglichkeit, nach individueller Absprache mit dem
Anbieter, einen Ersatzteilnehmer zur Verfügung zu stellen.

Einzeltermine müssen 48 h vorher abgesagt werden. Später abgesagte Termine werden zu 100% in Rechnung gestellt.



§ 11 Änderung oder Abbruch der Arbeiten,

(1) Der Kunde ist berechtigt, schwebende Arbeiten abzubrechen, Pläne und sonstige verabschiedete Maßnahmen/Leistungen aufzugeben und abzuändern. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, expressivo von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit diese zuvor genehmigt oder Teil der bereits verabschiedeten Maßnahmen waren, freizustellen und ihr alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. expressivo hat für die bereits vorbereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen Anspruch auf Vergütung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche expressivo insbesondere wegen entgangenen Gewinns bzw. Erfüllungsverweigerung durch den Kunden bleiben unberührt. Für Änderungen ist die Vergütungsregelung in § 9 Abs. 2 einzuhalten.

(2) Wurde ein Starthonorar vereinbart, so ist expressivo nicht zur Zurückzahlung verpflichtet. Liegen die geleisteten Aufwände über dem Starthonorar, ist expressivo berechtigt den darüber liegenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt bei der Vereinbarung eines Gesamt- oder Pauschalhonorars.

(3) Soweit zwischen expressivo und dem Kunden feste Laufzeiten für Auftragsabwicklungen vereinbart werden, bleiben diese von Abs. 1 unberührt. Ein vom Kunden frei gegebener Zeitplan gilt als bindende Vereinbarung. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten enden mit Beendigung der vereinbarten Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.

§ 12 Laufzeit/Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
(1) Laufende Beratungsverhältnisse zwischen expressivo und ihrem Kunden, die für eine Laufzeit von mindestens einem Jahr begründet werden, verlängern sich um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.

(2) Kündigungen sind schriftlich zu erklären.


§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch expressivo anerkannt wurden.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.



§ 14 Eigentumsvorbehalt

(1) expressivo behält sich das Eigentum an Lieferungen und Leistungen (insbesondere an den geschaffenen Werbemitteln) bis zur vollständigen Bezahlung – auch aller Nebenforderungen Dritter – vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf alle im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits entstandenen Forderungen; er erstreckt sich auch auf alle Forderungen aus Folgegeschäften, insbesondere Ersatzlieferungen und Kundendienstleistungen (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde ist, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen (insbesondere aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) tritt er hiermit in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an expressivo ab, die diese Abtretung annimmt.


§ 15 Mangelbeseitigung / Untersuchungs- und Rügepflichten

(1) Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2 bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst darauf beschränkt, Nacherfüllung geltend zu machen. expressivo kann die Nacherfüllung nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchführen. Ist die expressivo zu Mängelbeseitigung/Neuherstellung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert diese sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die von expressivo zu vertreten sind, oder schlägt die Mängelbeseitigung/Neuherstellung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, bei wesentlichen Mängeln den Rücktritt vom konkreten Vertragsverhältnis zu erklären oder Minderung der Vergütung geltend zu machen und Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 16 zu verlangen. Bei Vorliegen eines Werkvertrages hat der Kunde auch ergänzend das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

(2) Die Mangelbeseitigungssrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und in Schriftform nachgekommen ist.

(3) Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, indem expressivo dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit verschafft. expressivo kann hierbei den betroffenen Vertragsgegenstand gegen einen gleichwertigen, den vertraglichen Bestimmungen entsprechenden Gegenstand austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist. Falls Dritte Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, unterrichtet dieser expressivo unverzüglich schriftlich. expressivo wird nach ihrer Wahl die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der Kunde darf von sich aus Ansprüche Dritter nicht anerkennen. expressivo wehrt die Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden frei, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen. (4) Die Mangelbeseitigungsfrist beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Falle von Arglist und bei Übernahme einer Garantie durch expressivo bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel unberührt.


§ 16 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) expressivo haftet vorbehaltlich der Regelungen in § 17 gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend den nachfolgenden Regelungen:
a) im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von expressivo oder bei schwerwiegendem Organisationsverschulden ohne Begrenzung der Höhe;
b) unter Begrenzung der Höhe auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden, sofern der Schaden von einfachen Erfüllungsgehilfen expressivo vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird;
c) für leichte Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden oder für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(2) Für Verzögerungsschäden haftet expressivo bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 5 % der jeweiligen vertraglichen Vergütung.

(3) Soweit die Haftung expressivo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (Abnahme bzw. Ablieferung). Dies gilt nicht bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.



§ 17 Verantwortlichkeit für Werbemaßnahmen

(1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahmen zu tragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Werbemaßnahme gegen Vorschriften des Wettbewerbsrecht, des Urheberrechts und der speziellen Werbegesetze verstößt. expressivo ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Bedenken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Vorbereitung der Werbemaßnahme bekannt sind oder wurden.

(2) In keinem Fall haftet expressivo wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

(3) expressivo haftet nicht für die rechtliche Konformität eines von expressivo für einen Kunden erstellten Internetauftritts. Die Verpflichtung von Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(4) Der Kunde stellt expressivo in diesem Zusammenhang von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, insbesondere wenn expressivo auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

(5) Auf Wunsch des Kunden ist expressivo behilflich, für die vertraglich geschuldeten Leistungen bzw. durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung der Risiken, insbesondere solche des Wettbewerbs- und Urheberrechts, durch ihre Hausjuristen auf Kosten des Kunden durchführen zu lassen.



§ 18 Rechte an den Leistungen expressivo

(1) Die Übertragung von Nutzungsrechten an urheberrechtlichen Verwertungsrechten oder an sonstigen geschützten oder schützbaren Rechten erfolgt ausschließlich für die, sich aus der Auftragsbestätigung ergebende Nutzungsart, zum angegebenen Nutzungszweck sowie ggf. dem angegebenen Vertriebsgebiet sowie Erscheinungsmedium, im angegebenen Umfang/Auflagen in den angegebenen Zeiträumen.

(2) Die Originale der für die Produktion verwendeten Präsentationsunterlagen bzw. Vorarbeiten (Entwürfe, Konzeptionen, Exposés, Treatments, Zeichnungen, Pläne, Graphiken, Layout- und Druckdateien, Prototypen etc.) sowie alle Vorstufen zur fertigen Lieferung oder Leistung verbleiben im Eigentum der Agentur. soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen und/oder gemäß nachfolgenden Absätzen erworben wurden.

(3) Erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an allen von expressivo im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten für den jeweiligen Vertragszweck. Die Regelungen der §§ 9,10 und 14 dieser Vertragsbedingungen bleiben unberührt.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung oder Leistung in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder zu vertreiben, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

(5) expressivo wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Nutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche der Verwertungsgesellschaften Wort bzw. Bild wird expressivo hinweisen.

(6) Will der Kunde von expressivo gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise im Ausland verwerten, bedarf das einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

(7) expressivo ist berechtigt, die Übertragung der Nutzungsrechte zu widerrufen, sofern sich der Kunde trotz zweifacher Mahnung in Zahlungsverzug von mehr als 40 Tagen befindet. § 19 Vertraulichkeit
expressivo ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet. Soweit expressivo Dritte zur Erfüllung ihrer Arbeiten heranzieht, hat sie diesen die gleiche Verpflichtung aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden werden von expressivo nach Beendigung der Zusammenarbeit an den Kunden wieder zurückgegeben oder auf Wunsch vernichtet.



§ 19 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist Berlin.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person der öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, Berlin. expressivo ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

(3) Diese Geschäftsbedingungen und auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge zwischen den Vertragspartnern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



§ 20 Schriftform / Abtretung / Salvatorische Klausel / Referenzpartner

(1) Änderungen und Ergänzungen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen und der Vereinbarungen im jeweiligen Kauf/Dienstleistungs/Werkvertrag. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden expressivo nur nach schriftlicher Bestätigung. Die Verwendung von E-Mails genügt dem Schriftformerfordernis .

(2) Ansprüche aus Verträgen mit expressivo kann der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung expressivo abtreten.

(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(4) expressivo darf den Namen des Kunden /den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunde benennen und hierfür dessen Logo verwenden. expressivo darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie werblich hinweisen, es sei denn, der Kunde kann entgegenstehende berechtigte Interessen geltend machen.

 

 

 

 

Veranstalter:

Angelina Rafael,expressivo-Imageatelier,

Hildegardstr. 4, 10715 Berlin, Tel: +49 30 702 48 226

Email: info@expressivo-imageatelier.de

1. Anmeldung

Anmeldungen können telefonisch, per Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldungsbestätigung sowie eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen sein. 


2. Abmeldung

Abmeldungen müssen stets schriftlich erfolgen. Vorauszahlungen werden erstattet. Bei späterer Abmeldung ist die komplette Seminargebühr (ohne Bearbeitungskosten) zu entrichten. Diese wird nur erstattet, wenn der angemeldete Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennt, oder die Abmeldung vom Veranstalter zu vertreten ist. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung ist ebenfalls die komplette Seminargebühr (ohne Bearbeitungskosten) zu entrichten.

3. Absage der Veranstaltung

Aus wichtigem Grund kann die Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden. Kosten und sonstige Schäden im Zusammenhang mit der ausgefallenen bzw. abgebrochenen Veranstaltung, die über den Endpreis hinausgehen, insbesondere Aufwendungen, die der Teilnehmer für die Teilnahme an der Veranstaltung vorgenommen hat (z.B. Reise- und Übernachtungskosten), werden nicht erstattet.

Sollte die in der Seminarbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so hat die Veranstalterin das Recht, die Veranstaltung bis zu einer Woche vor Beginn abzusagen. Als Schadensersatz für den Teilnehmer wird lediglich die Seminargebühr erstattet. Dasselbe gilt, wenn ein Seminar aufgrund von Krankheit der Seminarleitung oder wegen höherer Gewalt abgesagt werden muss.

 

4. Änderungen des Programms

Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

5. Video/TV-Aufnahmen

Einige der Veranstaltungen werden eventuell aufgezeichnet. Bei Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnahmen ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, Fernsehen)ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

6. Urheberrechte

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch den Seminarteilnehmer bestimmt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Seminarunterlagen ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

7. Haftung

Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei der Anwendung der im Seminar vorgestellten Techniken trägt der Teilnehmer die Verantwortung für sein körperliches und emotionales Wohlbefinden zu 100% selbst. Der Veranstalter trägt für keine Folgen der Arbeit mit diesen Techniken Haftung.

Sonstiges:
In besonders gekennzeichneten Angeboten sind in den Angeboten die Tagungspauschalen enthalten. Dazu gehören u.a. die  Raumnutzung, die Benutzung der Sanitäreinrichtungen, elektronische Seminarhilfen, soweit vom Dozent gefordert wie Beamer oder Drucker, erforderliche Unterrichtsmaterialen sowie Kaffee und Tee und Softgetränke.
Verpflegung: Kekse, Sweets, Obst bei einigen ausgewählten Angeboten noch halbe belegte Brötchen.
Wir bieten Ratenzahlungen nach Anfrage an. Bei ausgewählten Angeboten auch zu einem 0% Zinssatz.
Mit unserer  Onlinebetreuung stehen wir allen Teilnehmern unserer Seminare für Fragen oder Sorgen auch außerhalb der Schulungszeit zur Verfügung.

Wir verwenden für unsere Angebote Internetinformationen, Materialen sowie Daten von Assistenten, Mitarbeitern, Dozenten und Freunde von expressivo. Ihr Einverständnis zur Verwendung erfolgt konkludiert bei Einreichung der Daten.

Gerichtsstand Berlin.